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   BVerfG, 24.05.1995 - 1 BvR 923/95   

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https://dejure.org/1995,3885
BVerfG, 24.05.1995 - 1 BvR 923/95 (https://dejure.org/1995,3885)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1995 - 1 BvR 923/95 (https://dejure.org/1995,3885)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 1 BvR 923/95 (https://dejure.org/1995,3885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag; Miteigentümer; Gemeinde; Beitragsgläubiger; Verwaltungspraktikabilität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung eines einzelnen Miteigentümers zum vollen Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag - Mehrere Miteigentümer - Beitragsgläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 713 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1198
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 1 BvR 923/95
    Darüber hinaus kann der herangezogene Miteigentümer - falls es ihm geboten erscheint - gemäß § 65 Abs. 1 VwGO eine Beiladung der anderen Miteigentümer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beantragen, um die sonst auf die Hauptbeteiligten des Verfahrens beschränkte Rechtskraftwirkung auf die Beigeladenen auszudehnen und ihnen dadurch Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung im Rahmen des privatrechtlichen Ausgleichsverfahrens abzuschneiden (vgl. Kopp, VwGO , 10. Aufl., § 65 Rn. 10; BVerwGE 77, 102 ,105,).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 1 BvR 923/95
    § 134 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz BauGB berechtigt den Beitragsgläubiger, unter mehreren Miteigentümern denjenigen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, der ihm für eine Heranziehung geeignet erscheint (BVerwG, KStZ 1975, S. 129 ,130,).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss;

    Darüber hinaus kann der herangezogene Schuldner - falls es ihm geboten erscheint - nach § 65 Abs. 1 VwGO eine Beiladung der anderen Gesamtschuldner zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren beantragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 1 BvR 923/95 - NVwZ 1995, 1198 = juris Rn. 4 zu § 134 Abs. 1 Satz 4 BauGB).
  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 2/22 R

    Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von

    In einem sozialgerichtlichen Verfahren kann der herangezogene Schuldner zudem nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG eine (einfache) Beiladung der anderen Gesamtschuldner zum Verfahren beantragen, um die Rechtskraftwirkung auf sie auszudehnen und ihnen dadurch Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Gesamtschuldnerauswahl im Rahmen des privatrechtlichen Ausgleichsverfahrens abzuschneiden (vgl BVerwG Urteil vom 10.9.2015 - 4 C 3/14, aaO, RdNr 17 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris RdNr 4).
  • VG Würzburg, 13.08.2015 - W 2 S 15.628

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erbengemeinschaft - Inanspruchnahme zu einem

    Die Antragstellerin ist Mitglied der Erbengemeinschaft und kann als Gesamtschuldnerin allein auf den gesamten Beitrag in Anspruch genommen werden (BVerfG, U.v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Kommentar, Stand: Juni 2015, Rn. 27.1.2).

    Er kann aus Gründen der Verwaltungspraktibilität bei Massengeschäften denjenigen auf den vollen Betrag in Anspruch nehmen, der ihm am geeignetsten erscheint (BVerfG, U.v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris).

    Diese Regelung bezweckt Verwaltungsvereinfachung und Effizienz des Gesetzesvollzugs und rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem bei Massengeschäften bedeutsamen Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität, weil eine Heranziehung aller Miteigentümer entsprechend ihren Bruchteilen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre (vgl. BVerfG, U.v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris).

  • VG Würzburg, 13.08.2015 - W 2 S 15.626

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Inanaspruchnahme zu einem Herstellungsbeitrag

    Die Antragstellerin ist Mitglied der Erbengemeinschaft und kann als Gesamtschuldnerin allein auf den gesamten Beitrag in Anspruch genommen werden (BVerfG, U. v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Kommentar, Stand: Juni 2015, Rn. 27.1.2).

    Er kann aus Gründen der Verwaltungspraktibilität bei Massengeschäften denjenigen auf den vollen Betrag in Anspruch nehmen, der ihm am geeignetsten erscheint (BVerfG, U. v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris).

    Diese Regelung bezweckt Verwaltungsvereinfachung und Effizienz des Gesetzesvollzugs und rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem bei Massengeschäften bedeutsamen Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität, weil eine Heranziehung aller Miteigentümer entsprechend ihren Bruchteilen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre (vgl. BVerfG, U. v. 24.5.1995 - 1 BvR 923/95 - juris).

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 6 CS 04.3182

    Erschließungsbeitragssache; Widerspruch einer Erbengemeinschaft; Rechtsstellung

    Diese Selbstständigkeit berechtigt den vom persönlich Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner auf einen Ausgleich in Anspruch genommenen Miteigentümer, dem Ausgleichsanspruch gegenüber alle Einwendungen geltend zu machen, die ihm zugestanden hätten, wenn er unmittelbar vom Abgabengläubiger in Anspruch genommen worden wäre (BVerwG vom 13.3.1995 BayVBl 1995, 764/765; vgl. BVerfG vom 24.5.1995 BayVBl 1995, 592).
  • VG Koblenz, 23.06.2022 - 4 K 1045/21

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Der Beitragsgläubiger kann von mehreren Miteigentümern einen voll in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 1 BvR 923/95 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.07.2001 - 6 ZB 99.2974

    Erschließungsbeitragsrecht: Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern

    Diese Regelung bezweckt Verwaltungsvereinfachung und Effizienz des Gesetzesvollzugs und rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter dem bei Massengeschäften bedeutsamen Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität, weil eine Heranziehung aller Miteigentümer entsprechend ihren Bruchteilen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre (BVerfG vom 24.5.1995, BayVBl 1995, 592 ).
  • VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502

    Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich

    Zum Auswahlermessen hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.5.1995, 1 BvR 923/95, BayVBl 1995, 1001 = NVwZ 1995, 1198) entschieden, dass der Beitragsgläubiger ermächtigt wird, unter mehreren Miteigentümern denjenigen auf den vollen Beitrag in Anspruch zu nehmen, der ihm für eine Heranziehung am geeignetsten erscheint.
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